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Kommerzielles Angebot
Das Gesetz betreffend Ausbildungsbeiträge beruht auf dem Grund satz, dass die Ausbildungsfinanzierung Sache der Eltern und der Auszu bildenden selber ist. Auch nach Erreichen der Mündigkeit der Kinder haben die Eltern, soweit es ihnen nach den gesamten Umständen zugemutet werden kann, für deren Aus bildung und Unterhalt aufzukommen (Art. 277 des Schweizerischen Zivilgesetz buches). Wenn die finanziellen Mittel der Eltern und der Auszubildenden nicht ausreichen, kann der Kanton Basel-Stadt Stipendien zur Verfügung stellen.
Die Ausbildungsbeiträge des Kantons Basel-Stadt sind für Personen bestimmt, die eine gewünschte berufliche oder akademische Ausbildung weder mithilfe der Eltern noch aus eigenen Mitteln vollständig finanzieren können. Stipendien sind keine Sozialhilfleistungen, sondern sie sind ein Teil unserer Bildungspolitik zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit. Zudem helfen Stipendien, das Bildungspotenzial unserer Gesellschaft besser auszuschöpfen. Der Kanton Basel-Stadt unterstützt mit Stipendien Einwoh nerinnen und Einwohner in ungünstigen finanziellen Verhältnissen, damit diese bzw. deren Kinder eine ihren Fähigkeiten entsprechende Ausbildung absolvieren können.
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